Passgenaue Versicherungslösungen für Gläubigerausschuss-Mitglieder: klare Leistungen, geprüfte Garantien und eine Verbindung aus Tradition, Ordnung und moderner Absicherung. Handeln Sie souverän, minimieren Sie Ihr Risiko und schützen Sie Ihr Vermögen.
Warum Gläubigerausschüsse unverzichtbar sind
Insolvenzverfahren setzen Ordnung durch Rechtsstaat und Präzision voraus. § 22a Abs. 1 InsO verpflichtet Gerichte zur Bildung eines vorläufigen Gläubigerausschusses, sobald das Verfahren eröffnet wird. Dieses Gremium repräsentiert größte Gläubigergruppen und unterschiedliche Gläubigerinteressen. Ziel: faire, transparente Entscheidungen und Schutz der Wertbestandteile des Unternehmens.
Das Insolvenzgericht hat einen vorläufigen Gläubigerausschuss nach § 21 Absatz 2 Nummer 1a einzusetzen, wenn der Schuldner im vorangegangenen Geschäftsjahr mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale erfüllt hat:
Im Gläubigerausschuss sollen die absonderungsberechtigten Gläubiger, die Insolvenzgläubiger mit den höchsten Forderungen und die Kleingläubiger vertreten sein. Dem Ausschuss soll ein Vertreter der Arbeitnehmer angehören.
Die Mitglieder des Gläubigerausschusses haben den Insolvenzverwalter bei seiner Geschäftsführung zu unterstützen und zu überwachen. Sie haben sich über den Gang der Geschäfte zu unterrichten sowie die Bücher und Geschäftspapiere einsehen und den Geldverkehr und -bestand prüfen zu lassen.
Wenn sie schuldhaft die Pflichten verletzen, die ihnen nach dem Gesetz obliegen, sind die Mitglieder des Gläubigerausschusses sind den absonderungsberechtigten Gläubigern und den Insolvenzgläubigern zum Schadenersatz verpflichtet.
Dies ist auch der Hauptgrund warum die Mitglieder eine Versicherung abschließen.
Für das reibungslose und faire Management eines Insolvenzverfahrens ist ein Gläubigerausschuss unverzichtbar. Mit seiner wichtigen Aufgabe, die Interessen der Gläubiger zu vertreten, trägt er maßgeblich zur erfolgreichen Durchführung des Verfahrens bei.
Dank VERSTEEGENGläubigerschutz48 können die Mitglieder des Gläubigerausschusses nun auch mit der Gewissheit agieren, dass ihre persönlichen Risiken minimiert sind. So können sie sich voll und ganz auf ihre verantwortungsvolle Aufgabe konzentrieren.

Jens Hebecker
Vorstand, Haftpflicht Underwriter (DVA), Technischer Underwriter (DVA)
Telefon: +49 (0) 251 / 93 20 3-31
E-Mail: j.hebecker(at)versteegen.de