Das deutsche Recht bleibt ein Dschungel. Täglich suchen Menschen Rat bei Rechtsanwälten und vertrauen auf deren Expertise. Doch, wehe dem Anwalt, der Fehler macht; schnell steht mehr als nur die eigene Karriere auf dem Spiel. Fehler haben ernste Folgen wegen der Anwaltshaftung. Daher ist die Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte ein Muss.
Sie bildet ein Sicherheitsnetz. Aber, um alle Risiken abzufangen, braucht es mehr als nur diese eine Police. Das richtige Versicherungspaket zu schnüren, das speziell auf Anwälte zugeschnitten ist, bieten wir an. Bei uns finden Sie den Schutz, den Sie brauchen.
Als Experten in Versicherungsfragen rund um Insolvenzen bieten wir maßgeschneiderte Lösungen:
Fachkompetenz und Schnelligkeit
Warum ist unser Service so wichtig für Sie?
Als Insolvenzverwalter, Sanierungsberater oder Interim Manager tragen Sie eine immense Verantwortung. Bereits kleine Fehler oder Missverständnisse in Versicherungsfragen können zu existenzbedrohenden Risiken für Ihr Unternehmen führen. Unsere Expertise schützt Sie und Ihre Mandanten vor solchen Risiken.
Unser Versprechen
Wir enthaften Sie. Mit Versteegen an Ihrer Seite können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren – wir kümmern uns um den Rest.
Die Aufgaben eines Insolvenzverwalters sind vielfältig. Seine Hauptaufgabe ist, die Insolvenzmasse zu Ermitteln und diese unter den Gläubigern aufzuteilen. Dazu fertigt er ein Verzeichnis an, in dem alle Gläubiger des Schuldners gelistet sind. Der Insolvenzverwalter übt zudem nach Verfahrenseröffnung die Rechte und Pflichten des insolventen Schuldners aus. Dazu darf er auch Verträge abschließen.
Je nach Einschätzung des Verwalters über die Lage des Schuldnerunternehmens, gehört die Erstellung eines Insolvenzplans ebenfalls zu seinen Aufgabengebieten.
Eine Haftung des Insolvenzverwalters kann unter Anderem für Pflichtverletzungen und nicht erfüllte Massenverbindlichkeiten bestehen.
Haftung des Insolvenzverwalters nach § 60 InsO:
Insbesondere für größere Insolvenzverfahren empfiehlt sich der Abschluss von objektbezogenen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen. Diese werden durch den Gläubigerausschuss genehmigt und die Versicherungsprämie geht zu Lasten der Masse.
Zur Bildung der Versicherungssumme gibt es keine festgeschriebenen Regelungen oder Richtwerte. Die Ermittlung der Versicherungssumme richtet sich vielmehr nach dem Ermessen des Insolvenzverwalters unter Betrachtung der jeweiligen Branche, Höhe des Umsatzes, und der Anzahl der Mitarbeiter des jeweiligen Schuldnerunternehmens.
Jens Hebecker
Vorstand, Haftpflicht Underwriter (DVA), Technischer Underwriter (DVA)
Telefon: +49 (0) 251 / 93 20 3-31
E-Mail: j.hebecker(at)versteegen.de