Unabhängige Beratung und maßgeschneiderte Versicherungslösungen für Insolvenzverwalter
Starke Konzepte, klare Standards: mit maßgeschneiderten Policen, dokumentierter Expertise und verbindlicher Umsetzung. Denn als Insolvenzverwalter haften Sie persönlich – im schlimmsten Fall unbeschränkt.
Warum Rechtsanwälte im Insolvenzrecht unseren Service brauchen:
- Das Rechtsumfeld ist komplex, fehleranfällig und haftungsbehaftet. Bereits geringe Fehlentscheidungen können existenzbedrohende Folgen haben.
- Eine herkömmliche Berufshaftpflicht reicht häufig nicht aus. Es braucht ein ganzheitliches Schutzpaket, das Haftungsrisiken aus Organisation, Kalkulation und Verteilung zuverlässig abdeckt.
- Wir liefern dieses Paket: Präzise Vertragsanalyse, lückenlose Dokumentation, gerichtsfeste Schadenbegleitung – alles aus einer Hand.
Unsere maßgeschneiderten Lösungen für Insolvenzrecht-Experten
Vertragsanalyse und -bereinigung:
- Zielgerichtete Prüfung aller bestehenden Versicherungsverträge unter Insolvenzanwirksamkeit: Berufshaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht, Betriebs- und Vermögensversicherung.
- Optimierung auf Ihre konkrete Rolle: Insolvenzverwalter, Sanierungsberater, Interim Manager.
- Ergebnis: Transparente Deckungsinhalte, klare Ausschlüsse, minimierte Haftungsrisiken.
Dokumentation und Korrespondenz:
- Strukturierte Kommunikation mit Versicherern; lückenlose, gerichtsfeste Nachweise.
- Standardisierte Berichte, die im Streitfall greifen und Ihr Mandatsverhältnis schützen.
Schadenbegleitung:
- Ganzheitliche Unterstützung im Schadenfall: Meldung, Kommunikation, Beweisführung, gerichtsfeste Abwicklung.
- Ziel: Schnelle, klare Abwicklung mit nachvollziehbarer Dokumentation.
Unsere Kernkompetenzen
Geschwindigkeit, Transparenz, Verbindlichkeit
- Schnelle Reaktionszeiten: Individuelle Anfragen, sofortige Lösungsvorschläge, passgenau auf Insolvenzthemen zugeschnitten.
- Transparenz: Offene Kommunikation, nachvollziehbare Prozesse, belastbare Ergebnisse.
- Verbindlichkeit: Wir stehen zu unseren Zusagen – messbar, nachvollziehbar, auditierbar.
Warum Sie unseren Service brauchen - der besondere Nutzen für Ihre Kanzlei
Als Insolvenzverwalter, Sanierungsberater oder Interim Manager tragen Sie eine immense Verantwortung. Bereits kleine Fehler oder Missverständnisse in Versicherungsfragen können zu existenzbedrohenden Risiken für Ihr Unternehmen führen. Unsere Expertise schützt Sie und Ihre Mandanten vor solchen Risiken.
- Persönliche Haftung minimieren: Sie haften persönlich – wir reduzieren das Risiko durch präzisen Versicherungsschutz.
- Sicherheit durch Expertise: Gerichtsfeste Einschätzungen, zuverlässig Schutz und Sicherheit für Ihre Kanzlei.
- Mandatsabsicherung: Schutz von Mandat, Vermögen und Reputation durch abgestimmte Policen.
Unser Versprechen
Wir enthaften Sie. Mit Versteegen an Ihrer Seite konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche – wir kümmern uns um den Rest.
Leistungsbausteine unserer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für den Insolvenzverwalter (Beispiele)
- Organisations-, Kalkulations- oder Investitionsrisiken
- Nicht ordnungsgemäß abgeführte Sozialversicherungsbeiträge oder andere öffentliche Abgaben
- Genehmigung zu hoher oder pflichtwidrige Verweigerung von Abschlagsverteilungen
Häufig gestellte Fragen
-
Die Aufgaben eines Insolvenzverwalters sind vielfältig. Seine Hauptaufgabe ist, die Insolvenzmasse zu ermitteln und diese unter den Gläubigern aufzuteilen.
Dazu listet er alle Gläubiger des Schuldners in einem Verzeichnis auf.
Nach Verfahrenseröffnung übt er die Rechte und Pflichten des insolventen Schuldners aus. Dazu darf er auch Verträge abschließen.
Nach Beurteilung der Lage des Schuldnerunternehmens ist er auch für die Erstellung eines Insolvenzplans verantwortlich.
-
Nach § 60 InsO haftet der Insolvenzverwalters unter Anderem für Pflichtverletzungen und nicht erfüllte Massenverbindlichkeiten:
- Der Insolvenzverwalter ist allen Beteiligten zum Schadenersatz verpflichtet, wenn er schuldhaft die Pflichten verletzt, die ihm nach diesem Gesetz obliegen. Er hat für die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Insolvenzverwalters einzustehen.
- Soweit er zur Erfüllung der ihm als Verwalter obliegenden Pflichten Angestellte des Schuldners im Rahmen ihrer bisherigen Tätigkeit einsetzen muss und diese Angestellten nicht offensichtlich ungeeignet sind, hat der Verwalter ein Verschulden dieser Personen nicht gemäß § 278 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu vertreten, sondern ist nur für deren Überwachung und für Entscheidungen von besonderer Bedeutung verantwortlich.
-
Insbesondere für größere Insolvenzverfahren empfiehlt sich der Abschluss von objektbezogenen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen. Diese werden durch den Gläubigerausschuss genehmigt. Die Versicherungsprämie geht dann zu Lasten der Masse.
-
Die Ermittlung der Versicherungssumme für das Schuldnerunternehmen richtet sich nach dem Ermessen des Insolvenzverwalters. Es gibt keine festgeschriebenen Regelungen oder Richtwerte. Einflussfaktoren sind zum Beispiel die Branche, die Höhe des Umsatzes, oder die Anzahl der Mitarbeiter.