Persönliche Haftung im Insolvenzverfahren? Wir bieten den passenden Schutz!

Im schlimmsten Fall haften Sie persönlich und unbeschränkt. Wir enthalften Sie.

Versicherungsschutz für Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Insolvenzrecht

Das deutsche Recht bleibt ein Dschungel. Täglich suchen Menschen Rat bei Rechtsanwälten und vertrauen auf deren Expertise. Doch, wehe dem Anwalt, der Fehler macht; schnell steht mehr als nur die eigene Karriere auf dem Spiel. Fehler haben ernste Folgen wegen der Anwaltshaftung. Daher ist die Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte ein Muss. 

Sie bildet ein Sicherheitsnetz. Aber, um alle Risiken abzufangen, braucht es mehr als nur diese eine Police. Das richtige Versicherungspaket zu schnüren, das speziell auf Anwälte zugeschnitten ist, bieten wir an. Bei uns finden Sie den Schutz, den Sie brauchen.

Versteegen Insolvenzverwalter-Schutz 48

Unsere Dienstleistung für Sie

Als Experten in Versicherungsfragen rund um Insolvenzen bieten wir maßgeschneiderte Lösungen:

  • Vertragsanalyse und -bereinigung: Wir durchleuchten Ihre bestehenden Versicherungsverträge und passen diese optimal an Ihre Situation an.
  • Dokumentation und Korrespondenz: Wir übernehmen die Kommunikation mit Versicherern und dokumentieren unsere Tätigkeiten umfassend.
  • Schadenbegleitung: Im Ernstfall begleiten wir Sie und sorgen für eine gerichtsfeste Abwicklung.

Fachkompetenz und Schnelligkeit

  • Schnelle Reaktionszeit: Innerhalb kürzester Zeit erstellen wir individuelle Anfragen und bieten Ihnen umgehend Lösungsvorschläge.
  • Transparenz und Verbindlichkeit: Wir stehen zu unserem Wort und agieren immer transparent und verbindlich gegenüber unseren Mandanten.

Warum ist unser Service so wichtig für Sie?

Als Insolvenzverwalter, Sanierungsberater oder Interim Manager tragen Sie eine immense Verantwortung. Bereits kleine Fehler oder Missverständnisse in Versicherungsfragen können zu existenzbedrohenden Risiken für Ihr Unternehmen führen. Unsere Expertise schützt Sie und Ihre Mandanten vor solchen Risiken.

  • Persönliche Haftung minimieren: Wir sorgen dafür, dass Sie nicht persönlich für Fehler in Versicherungsfragen haftbar gemacht werden.
  • Sicherheit durch Expertise: Vertrauen Sie auf unsere gerichtsfesten Einschätzungen und sichern Sie Ihr Unternehmen ab.

Unser Versprechen

Wir enthaften Sie. Mit Versteegen an Ihrer Seite können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren – wir kümmern uns um den Rest.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für den Insolvenzverwalter schützt Sie bei

  • Fehlern aus einer Organisations-, Kalkulations- oder Investitionstätigkeit
  • Nicht ordnungsgemäße Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen oder anderer öffentlichen Abgaben
  • Genehmigung einer zu hohen Abschlagsverteilung oder deren pflichtwidrige Verweigerung

Häufig gestellte Fragen

  • Welche Aufgaben hat der Insolvenzverwalter?

    Die Aufgaben eines Insolvenzverwalters sind vielfältig. Seine Hauptaufgabe ist, die Insolvenzmasse zu Ermitteln und diese unter den Gläubigern aufzuteilen. Dazu fertigt er ein Verzeichnis an, in dem alle Gläubiger des Schuldners gelistet sind. Der Insolvenzverwalter übt zudem nach Verfahrenseröffnung die Rechte und Pflichten des insolventen Schuldners aus. Dazu darf er auch Verträge abschließen.

    Je nach Einschätzung des Verwalters über die Lage des Schuldnerunternehmens, gehört die Erstellung eines Insolvenzplans ebenfalls zu seinen Aufgabengebieten.

  • Warum benötigt der Insolvenzverwalter grundsätzlich Versicherungsschutz?

    Eine Haftung des Insolvenzverwalters kann unter Anderem für Pflichtverletzungen und nicht erfüllte Massenverbindlichkeiten bestehen.

    Haftung des Insolvenzverwalters nach § 60 InsO: 

    1. Der Insolvenzverwalter ist allen Beteiligten zum Schadenersatz verpflichtet, wenn er schuldhaft die Pflichten verletzt, die ihm nach diesem Gesetz obliegen. Er hat für die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Insolvenzverwalters einzustehen.
    2. Soweit er zur Erfüllung der ihm als Verwalter obliegenden Pflichten Angestellte des Schuldners im Rahmen ihrer bisherigen Tätigkeit einsetzen muss und diese Angestellten nicht offensichtlich ungeeignet sind, hat der Verwalter ein Verschulden dieser Personen nicht gemäß § 278 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu vertreten, sondern ist nur für deren Überwachung und für Entscheidungen von besonderer Bedeutung verantwortlich.
  • Wann empfiehlt sich der Abschluss einer Einzelversicherung bzw. Objektdeckung?

    Insbesondere für größere Insolvenzverfahren empfiehlt sich der Abschluss von objektbezogenen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen. Diese werden durch den Gläubigerausschuss genehmigt und die Versicherungsprämie geht zu Lasten der Masse.

  • Wie hoch sollte die Versicherungssumme einer objektbezogenen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sein?

    Zur Bildung der Versicherungssumme gibt es keine festgeschriebenen Regelungen oder Richtwerte. Die Ermittlung der Versicherungssumme richtet sich vielmehr nach dem Ermessen des Insolvenzverwalters unter Betrachtung der jeweiligen Branche, Höhe des Umsatzes, und der Anzahl der Mitarbeiter des jeweiligen Schuldnerunternehmens.

Sie haben noch Fragen?

Jens Hebecker
Vorstand, Haftpflicht Underwriter (DVA), Technischer Underwriter (DVA)
Telefon: +49 (0) 251 / 93 20 3-31
E-Mail: j.hebecker(at)versteegen.de